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Berufsjäger in Tirol
#1
ein Deutscher Dienstgeber hat eine Jagdpacht in Ö. lt Dienstgeber hat er keine feste örtliche Anlage oder Einrichtung daher keine Betriebsstätte in Ö ?
er beschäftigt einen Berufsjäger in Österreich dieser DN wohnt in Ö:
DN normal bei ÖGK anmelden
Die Lohnsteuer wird nicht abgezogen
Ich melde ein L 17 DN muss dann selber die ESt zahlen
oder ich berechne freiwillig bereits die Lohnsteuer, aber der DG hat keine Steuernummer in Ö
Keine DB DZ KommSt Pflicht da keine Betriebsstätte in Österreich
wie gehört es richtig?
ich habe bereits bei der Wirtschaftskammer nachgefragt und auch beim Finanzamt, aber keiner kann mir sagen wie es richtig gemacht wird.
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#2
Der geschilderte Fall ist aus meiner Sicht nicht so schwierig.

Ihre Schlussfolgerungen kann man so übernehmen, vom DB mal abgesehen (da SV-Pflicht in Ö, besteht auch DB-Pflicht).

Ist ähnlich wie bei einem deutschen Arbeitgeber, der in Österreich einen "Einheimischen" als Außendienstmitarbeiter für Österreich beschäftigt.

Was noch zu beachten ist, sind allfällige kollektivvertragliche Mindestentgelte und die BV-Pflicht, die ebenfalls besteht.

Was die steuerliche Beurteilung betrifft, so mache ich noch sicherheitshalber innerhalb meiner Gruppe eine Abfrage.

Sobald ich dazu eine Rückmeldung habe, gebe ich hier Bescheid.
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#3
Recherche abgeschlossen.

Meine Rückmeldung kann ich vollinhaltlich bestätigen, muss aber auch zugestehen, dass es keinerlei Rechtsprechung oder BMF-Feststellungen zu diesen Fällen gibt, ob eine DBA-Betriebsstätte vorliegt.

Allgemein wird empfohlen, freiwillig eine Lohnsteuerberechnung durchzuführen (für "alle Fälle").
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