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Karenz, Elternteilzeit
#2
Ich gehe davon aus, dass sich die Arbeitnehmerin derzeit aus Anlass der Geburt des zweiten Kindes in Karenz befindet. Diese Karenz musste ja von ihr geltend gemacht werden. Dabei musste sie ja auch die Dauer der Karenz bekanntgeben. Auf diesen Umstand weise ich deshalb hin, weil es doch immer wieder Praxis ist, dass Arbeitnehmer/innen irgendwie in die Karenz gehen und dann den Arbeitgeber mit einem vorzeitigen Rückkehrwunsch überraschen, der allerdings vom Arbeitgeber nicht zur Kenntnis genommen werden müsste.

Nebenbei bemerkt verhält es sich so, dass die Elternteilzeit für das erste Kind aus Anlass der Inanspruchnahme der Karenz für das zweite Kind automatisch geendet hat. Und...ja: es war eine vereinbarte Elternteilzeit und....ja: wenn der Vater des Kindes sich in Karenz befindet, so kann sie keine Elternteilzeit vereinbaren bzw. auch keinen Anspruch darauf entfalten, sondern (für diese Zeit) mit der ursprünglichen Normalarbeitszeit (die vor dem Mutterschutz zum ersten Kind relevant war) an den Arbeitsplatz zurückkehren.
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Nachrichten in diesem Thema
Karenz, Elternteilzeit - von tigmar - 17.02.2020, 15:43
RE: Karenz, Elternteilzeit - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 18.02.2020, 08:18

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