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Zusammenfassende Meldungen Finanzamt
#1
Hallo


ich buche seit kurzem einen Einnahmen/Ausgaben Rechner (UVA Quartalsweise) der monatlich Waren nach Deutschland liefert
(Beide UID Nummern und Versendungsnachweise vorhanden - also ZM Meldung beim Finanzamt erstellen).

Grundsätzlich ist ja die ZM Meldung strenggenommen nach Lieferdatum bzw. Rechnungsdatum beim Finanzamt zu melden - was bis dato auch zusammen gepasst hat.
Erst jetzt habe ich bemerkt, dass eine Rechnung mit RE-Datum Dezember 2019 (Lieferdatum ebenfalls Dezember 2019) im Jänner 2020 bezahlt wurde.

Somit müsste ich jetzt die ZM Meldung für das 4 Qu. 2019 beim Finanzamt berichtigen.
Nur passt dann die Summe der in der UVA die gemeldeten Kennzahl "ig Lieferungen" (erfasst nach Zahlungsfluss) nicht mit der ZM Meldung (erfasst nach Rechnungsdatum) überein?!
Aber laut Literatur wäre dies so korrekt oder?
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#2
Genauso ist es.

Die ZM ist für das Liefer- oder Leistungsmonat abzugeben.

Achtung - ab 1.1.2020 ist die richtige und fristgerechte Abgabe der ZM eine Bedingung der Steuerfreiheit eine IG-Lieferung !!!
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