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Mutter während der Familienzeit im Spital – Kind bei Vater zu Hause – Familienzeit
#1
Mutter während der Familienzeit im Spital – Kind bei Vater zu Hause – Anspruch auf Familienzeitbonus

Sachverhalt:

Nach der Geburt ihrer Tochter und nach der Rückkehr von Mutter und Tochter an den Familienwohnsitz musste die Mutter aufgrund einer bipolaren Störung, die als Folge der Geburt aufgetreten war, zurück ins Krankenhaus.

Aufgrund dieses Krankenhausaufenthaltes zog der Vater des Kindes den Antritt der Familienzeit terminlich vor, indem er mit seinem Dienstgeber die Familienzeit für einen früheren Zeitpunkt vereinbarte.

Während dieser Zeit kümmerte sich der Kindesvater alleine um das Kind, das bei ihm im Haushalt lebte sowie um den Haushalt und besuchte gemeinsam mit dem Kind, so oft es ging, die Mutter.

Den Antrag auf Gewährung des Familienzeitbonus lehnte die zuständige (Steier-märkische) Gebietskrankenkasse mit der Begründung ab, dass der Krankenhausaufenthalt der Mutter während der „Familienzeit“ dem Anspruch auf Familienzeitbonus entgegenstünde.

So entschied der OGH:

Hier waren sich alle Instanzen einig, dass im vorliegenden Fall dem Vater sehr wohl der Familienzeitbonus zustand.

Im Fall eines unvorhersehbaren, medizinisch erforderlichen stationären Krankenhausaufenthalts des „anderen Elternteils“ während der Familienzeit des Vaters liegt ein gemeinsamer Haushalt iSd § 2 Abs 1 Z 3, Abs 3 FamZeitbG vor.


Eine detaillierte Darstellung dieser OGH-Entscheidung finden Sie in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 5/2020.
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