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Praxisfrage des Tages: während der Befristung schwanger geworden, Schwangerschaft ers
#1
Sachverhalt:

Das Arbeitsverhältnis einer Arbeitnehmerin war für die Zeit von 2. Oktober 2017 bis 31. Dezember 2017 aus Gründen der Erprobung befristet.

Am 9. November 2017 erfuhr sie von ihrer Schwangerschaft.

Am 21. Dezember 2017 teilte ihr der Arbeitgeber mit, dass das Arbeitsverhältnis nicht über das Befristungsende hinaus verlängert würde und somit das Ende der Beschäftigung – wie vorgesehen – der 31. Dezember 2017 wäre.

Am 2. Jänner 2018 teilte sie dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mit und mach-te die Rechtsunwirksamkeit des Zeitablauftermines gerichtlich geltend.

Dabei forderte sie für die Zeit von 1. Jänner 2018 bis 22. April 2018 (= Tag vor Beginn des Mutterschutzes) Entgelt und Urlaubsersatzleistung.

Die Befristung (d. h. das Motiv für die Befristung) war nicht sachlich gerechtfertigt (für die Erprobung hätte die normale Probezeit ausgereicht).

Macht es gegebenenfalls einen Unterschied, ob sie die Schwangerschaft - wie hier - schon (lange) vor dem Zeitablauf erfahren hat oder ev. erst nach dem Zeitablauf?

Lesen Sie mehr dazu hier:


https://www.xing.com/communities/posts/p...1018756967
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