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Abschreibung Gebäude in Leichtbauweise bei Einkünfte aus V+V
#1
Hallo Forum,

laut  EStR 2000 Rz3139a können Gebäude in Leichtbauweise auch bei Einlünften aus V+V ohne Gutachten mit 4% abgeschrieben werden und nicht nur wenn diese im BV sind.
Lese ich das richtig?

Danke!
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#2
Ja, das ergibt sich aus EStR Rz 6444.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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