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Unerwartetes Ableben des Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH – arbeitsrechtliche Folgen
#1
Sachverhalt:

Es besteht keine Verpflichtung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, für den Fall seines plötzlichen Ablebens Vorsorge zu treffen.

Der Alleingesellschafter und handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH verstarb unterwartet nach einem etwa einmonatigen Spitalsaufenthalt, bei dem er in ein Koma versetzt worden war.

Die einzige Arbeitnehmerin arbeitete noch ungefähr zwei Monate weiter, ehe sie aufgrund der ausbleibenden Gehaltszahlungen ihren vorzeitigen Austritt erklärte, im Zuge dessen sie auch eine Kündigungsentschädigung forderte.

Während dieser Zeit war für die GmbH kein Geschäftsführer bestellt und auch die Verlassenschaft war unvertreten.

Der Fall landete vor dem OGH.

So entschied der OGH:

Lesen Sie mehr dazu im nachstehend verlinkten Premium-Beitrag:

https://www.wikutraining.at/blog/1681
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