07.10.2026, 16:27
DGservice 3/2026, Seite 7
Wichtiger Hinweis:
Das Service-Entgelt von voll versichert beschäftigten Pensionistinnen und Pensionisten ist durch die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber einzuheben.
https://www.oegk.at/cdscontent/load?cont...1791276065
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