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Wo ist laut Richtlinie das KUA-Begehren einzubringen
#2
Wir haben unseren Hauptfirmensitz in Ansfelden, jedoch in fast jeden Bundesland eine Niederlassung zw. 4 und 30 Mitarbeitern. Pro Niederlassung müssen wir eine Kurzarbeitsvereinbarung erstellen und müssen diese dann beim AMS jeweiligen Bundesland einreichen? ist das so richtig?
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RE: Wo ist laut Richtlinie das KUA-Begehren einzubringen - von Silvia.Ha - 19.03.2020, 15:12

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