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Ermittlung Kurzarbeitsunterstützung und Kurzarbeitsbeihilfe
#7
(20.03.2020, 11:49)hunnenkoenig schrieb: Die neuen Pauschalsatztabellen zur COVID-19-Kurzarbeit sind auf jeden Fall eine große Hilfe und erleichtern die Berechnung.

Ein Punkt ist mir aber unklar. Wie kommt in den Erläuterungen dazu im Beispiel 4 die Tabellenzeile 5 "Mindest-Bruttoentgelt während Kurzarbeit (laut BMF Brutto<->Netto-Rechner)" zustande? Ich kann das schlichtweg nicht nachvollziehen... Generell wäre ein kommentiertes Beispiel für "Vielverdiener" hilfreich.

Mir ist auch unklar wie dieser Betrag von € 6248,05 zustande kommt.

Brutto 6500 - Netto 3775,03
Brutto 5370 - Netto 3150,29
Brutto 6248,05 - Netto 3644,02

Egal wie ich diese 3 Bruttosätze rechne, ich komm nicht drauf. Eventuell gibt es eine Einschleifregel, die wir noch nicht wissen?

LG Alma
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Frage Krankheit und Kurzarbeit - von Andrea2001 - 20.03.2020, 09:47
RE: Ermittlung Kurzarbeitsunterstützung und Kurzarbeitsbeihilfe - von Alma - 20.03.2020, 12:42

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