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Kurzarbeit und vereinbarte Mehrstunden
#1
Sehr geehrtes Forum,

gibt es Erfahrung mit der Einberechnung von regelmäßigen Mehrstunden in die Kurzarbeit?
Es gibt genügend KV (zB. Handel, Metallgewerbe), bei welchen die Mehrstunden zwischen KV-Normalarbeitszeit (hier 38,5 h) und
ges. Normalarbeitszeit (40 h) ohne Zuschläge abzurechnen sind. Basierend auf dieser Möglichkeit gibt es Vereinbarungen im AV zwischen DG und DN die eine Mehrarbeitsleistung vorsehen (wöchentlich 40 h) und diese werden entsprechend auch monatlich ausbezahlt.
Für diese Fälle konnte ich nicht ermitteln, ob hier diese vereinbarten Mehrstunden in die Kurzarbeitsberechnung mit aufgenommen werden (in der Sozialpartnervereinbarung wird von Normalstunden lt. KV gesprochen - im AMS Antragsformular von Bruttoentgelt des letzten Monats / 13 Wochen) oder ist hier wie bei einer All-In Vereinbarung vorzugehen.

MFG
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#2
Bitte, ein Update lesen!

Es geht jetzt in puncto Lohnabrechnung zurück an den Start.
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