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Corona und KV metallverarbeitendes Gewerbe Arbeiter
#1
Guten Morgen,

habe mir jetzt den Rechner für die Kurzarbeitsbeihilfe angesehen. 

Die Information zum Bruttoentgelt lautet ja, dass man den Monatslohn (bei meinem KV - siehe oben - für 167 Stunden, also für 4,33 Wochen) auf 4 Wochen herunterrechnen muss.  Bei den Angestellten gilt das letzte vollversicherte Monat.

Habe ursprünglich bei den Arbeitern auch das letzte volle Monat (ohne Überstunden und Mehrstunden) genommen, dabei ist bei allen eine Nettoersatzrate von 80 % herausgekommen.

Nachdem ich den Monatslohn durch 4,33 geteilt habe und mal 4 Wochen gerechnet habe, bin ich bei einer Nettoersatzrate von 85 %.

Liege ich da richtig mit der Nettoersatzrate von 85 %. 

Müssen die Mitarbeiter einzeln (kein Betriebsrat) informieren und dabei möchte ich keine Falschmeldungen verbreiten.

Hoffe auf eure Hilfe.

Walpurga Wendl
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Corona und KV metallverarbeitendes Gewerbe Arbeiter - von Walpurga Wendl - 23.03.2020, 09:37

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