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Corona und KV metallverarbeitendes Gewerbe Arbeiter
#3
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

habe den Kurzarbeitsbeihilfenrechner des AMS getestet, der berechnet ja nur die Kurzarbeitsbeihilfe die der AG vom AMS bekommt. Das ist mir jetzt klar.

Es geht mir jetzt um die sogenannte Nettoentgeltsgarantie (diese Bezeichnung findet man auf den Seiten der WKO) für AN während der Kurzarbeit. 
- unter EUR 1.700,-- brutto  =  90 % des vor KA bezogenen Nettoentgeltes usw.
Wird hier das Bruttonentgelt genauso deffiniert wie für die Kurzarbeitshilfe ( Monatlohn : 4,33 x 4) und keine Einbeziehung der Überstunden und Mehrstunden?
Oder gehen wir hier von einem Monatlohn ohne Überstunden und Mehrstunden aus?
Oder wird hier vielleicht sogar ein Durchschnitt der letzten 13 oder mehr Wochen gebildet?

Die Arbeitnehmer interessiert kein Brutto, die wollen nur wissen, wieviel sie Netto während der Kurzarbeit bekommen werden. Da heißt, sie wollen wissen, bekommen sie 90%, 85 % oder 80 % und wieviel das in EUR ist.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen, auch wenn sie noch banal sind.

Walpurga Wendl
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RE: Corona und KV metallverarbeitendes Gewerbe Arbeiter - von Walpurga Wendl - 23.03.2020, 11:32

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