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Dauer der Kurzarbeit - offenbar vorerst bis 31.05.2020 befristet
#1
In den FAQ der WKO findet sich der Hinweis, dass die Kurzarbeit für die Dauer von drei Monaten vereinbart werden kann.

Dann findet sich dort auch ein Klammerausdruck, der die Monate März, April und Mai umfasst.

Es mehren sich nun auch die WKO-Auskünfte, dass die Kurzarbeit scheinbar (obwohl dies nicht aus den Richtlinien und eigentlich auch nicht aus der Sozialpartnervereinbarung hervorgeht) zunächst einmal bis 31.05 auslaufen muss (oder maximal bis dorthin befristet ist) und dann für die Zeit ab 01.06. die Verlängerungsmöglichkeiten anlaufen.

Ich teile diese Erfahrung hier jetzt mal vorsorglich für jene, die erst Anträge stellen werden. Es wird auch kein großes Dilemma vorläufig sein, davon gehe ich
jetzt einmal aus.


Mir ist nämlich auch aufgefallen, dass im 2. Corona-Paket (darüber werde ich dann nächste Woche in der WPA ausführlich berichten, nämlich über alle Corona-Maßnahmen wird eines Maßnahmen-Tabelle geben) so manche Maßnahme vorläufig auch bis 31.05.2020 befristet ist.
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