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Kurzarbeit und Mehrstundenzuschlag
#1
Sehr geehrter Hr. Kurzböck,
von Seiten der WKO werden mittlerweile Informationen an Klienten weitergegeben, dass bei folgender Situation Mehrarbeitszuschläge zu befürchten sind,
da die AK hier ein Veto einlegen könnte.
Situation:  Kurzarbeitsvereinbarung mit 10 % - tatsächlich werden 30 % Arbeit erreicht.
Gibt es da im Hintergrund bereits sattelfeste Vereinbarungen?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Arnold
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#2
Ich hänge mich auch gleich an diese Frage an, da mir die Behandlung dieser "Mehrstunden" auch absolut nicht klar ist.

Ist es jetzt wirklich so, dass man lieber mehr Ausfall in % angibt und wenn tatsächlich mehr gearbeitet wird, gleicht man das über die monatliche Übermittlung dieser Abrechnungsdatei ans AMS aus.
Denn einen exakten Ausfall wird keiner angeben können.

Die Frage, ob dann für diese Stunden, die über dem vereinbarten Ausfallstunden liegen tatsächlich Zuschläge zu zahlen sind wird mit sehr oft gestellt.

LG Alma
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#3
Das lest man auch schon anderswo... und nachdem es sich bei Kurzarbeitszeit um KEINE Teilzeit handelt reden wir vermutlich von 50% Zuschlag (nicht Mehrarbeit sondern Überstunden).

Das wird noch ganz interessant, diese Unsicherheiten und ständige Änderungen bzw. Falschauskünfte von allen möglichen Institutionen sind sehr nervenaufreibend und die Klienten wollen Auskunft... und abrechnen geht sowieso noch gar nicht.
Ein trauriger Zustand (da spreche ich nicht mal noch von Arbeitsplatzverlust oder Existenzgrundlagenentzug bei den Unternehmern bzw. in weiterer Folge auch arbeitslosen DN).
LG
Robert
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#4
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Stunden, die über die durchschnittliche Arbeitszeit hinausgehen, vorerst mal weder Überstunden noch Mehrstunden sind.

Eine offizielle (vorläufige) Abklärung der Rechtslage ist hier aber im Gange.
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