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KUA Abrechnung in der Praxis
#2
also ich habe meinen Klienten allen gesagt, dass sie mir eine Stundenliste ihrer Arbeitszeitaufzeichnungen zu schicken haben, und werde definitiv erst nach Vorlage dieser Stunden abrechnen. Im Prinzip reichen mir ja die normalen AZ-Aufzeichnungen, da stehen Fehlgründe (Urlaub, Krankenstand, ZA etc.) normalerweise mit angeführt. Da das dem AMS auf Verlangen vorzuweisen ist, sag ich ihnen einfach, dass es ohne dem keine Abrechnung gibt. Bei allem Verständnis für meine Klienten muss ich hier uns schützen und rechne definitiv nichts ab, von dem ich keine Unterlagen gesehen habe.
Normal bin ich bei dir, wenn sich nichts ändert, ist die AZ-Aufzeichnung das Problem des DG, wir weisen sie natürlich regelmäßig darauf hin, aber obs passiert kontrolliere ich dann auch nicht. Aber in dem Fall würd ich da echt vorsichtig sein. Sonst schlagt eventuell die Prüfung bei dir auf, warum du so abrechnest, wenn du die Zahlen dafür nicht hast...seh ich schwierig.

Bezüglich der Datei hat unser Softwarehersteller schon gesagt, dass wir das als Export bekommen, da ist aber leider noch nichts da.
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KUA Abrechnung in der Praxis - von a.s - 26.03.2020, 12:14
RE: KUA Abrechnung in der Praxis - von Claudia84 - 26.03.2020, 14:40
RE: KUA Abrechnung in der Praxis - von a.s - 26.03.2020, 15:07

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