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Kurzarbeit und Urlaub
#1
Hallo,
ich will ja nicht Feuer ins Öl gießen...

Angeblich ist der Urlaubsanspruch in der Zeit der Kurzarbeit zu aliquotieren. D.h. wenn einer 50% Kurzarbeit macht, hat er nicht 2,08 UT sondern nur 1,04 pro Monat.
Das wissen die DN noch nicht... klingt mir aber logisch. Jetzt hoffe ich nur noch das es ähnlich der Kranken-/Urlaubsverwaltung da Automatiken gibt... ich will nicht zu der vielen manuellen herum Rechnerei auch noch U-Ansprüche rechnen, obwohl das geht zwischen dem Ausfüllen der KUA-Anträge und SPV.
Gibt es dazu Auskünfte ob dies so ist?
LG
Robert
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#2
Der Urlaub darf nicht reduziert werden während der Kurzarbeit. Der bleibt gleich.
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#3
DANKE,
ich glaube Rechtsanwälte haben da (eine WKO-Videokonferenz) andere Ansichten.
LG
Robert Müller
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#4
Ich bin seit heute Mittag Mitglied einer Task force, die Fragen rund um die Personalverrechnung in der Kurzarbeit klären soll, damit wir bald wissen, wie wir das Thema Kurzarbeit behandeln.

Ich möchte mich daher - vor allem im Interesse der Gruppe - mit Privatansichten ab jetzt zurückhalten.

Es wird - wenn unsere Arbeit - beendet ist, das Resultat derselbigen frei zugänglich sein. Das, was da beschlossen wird, auch dann einheitlich von allen vertreten werden.

Was das Thema "Urlaub" bzw. "Urlaubskürzung während Kurzarbeit" betrifft, möchte ich einem einheitlichen Beratungsergebnis der Gruppe nicht vorgreifen.

Dass sich Rechtsanwälte unter Umständen zu dieser Frage anders äußern oder die Frage anders beurteilen, ist legitim, weil ja seit jeher die Auswirkungen von Arbeitszeitänderungen auf den Urlaubsanspruch nicht nur in Österreich, sondern sogar auf europäischer Ebene, sehr umstritten sind.

Ich gebe an dieser Stelle aber nur einen kleinen Hinweis auf eine OGH-Entscheidung (die letztgültige zu diesem Thema), wo in Bezug auf einen ähnlichen Fall in dem Sinne entschieden, wie ich es hier im Forum gepostet habe. Natürlich kann sich auch der OGH irren:

https://www.drda.at/a/357_DRDA_10/24-Der...setzgebers
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