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AKÜ KV - WR bei Baumitarbeitern
#1
Hätte folgende Verständnisfrage in Bezug auf den KV der Arbeitskräfteüberlasser bei Überlassung an Baubetriebe mit BUAK. Diese erhalten ja abweichend vom BAU KV eine WR in Höhe eines Monatslohnes auf Basis des 6-Monats Durchschnitts. Wie ist dies, wenn ein Mitarbeiter z.B. am 01.04.2018 Eintritt und angenommen monatlich 2000,- Brutto verdient - dann wäre sein Schnittlohn ja 2000,- (6x2000/6). Seine WR beträgt daher im November (2000,-/12*9) = 1500,- Brutto. Bin ich hier in der Berechnung richtig? Ergänzende Frage noch dazu - wird das BUAK Urlaubsentgelt (nicht der Zuschuss) ebenso in die Bemessungsgrundlage miteingerechnet oder nicht? Vielen Dank.
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#2
zu Frage 1:

Die Berechnung ist korrekt. 


zu Frage 2:

Ja, gehört einbezogen, soweit in den letzten 6 Monaten gelegen.
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