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Kurzarbeit - Beendigung des DV
#1
Hallo,

Ich hätte zwei Fragen Beendigung DV und Kurzarbeit. 
1. Fall 
Wir haben keinen Betriebsrat, also Einzelvereinbarung.
Kurzarbeit beginnt für den Standort in einen anderen Bundesland für fast alle Mitarbeiter mit 01.04.
mit einem Angestellter, der nicht in KUA geht, wird eine Einvernehmliche Lösung am 31.03. vereinbart, jedoch endet das Dienstverhältnis erst mit 30.04.2020.
Ist das überhaupt noch möglich? oder muss hier wieder ein Mitarbeiter eingestellt werden. bzw. benötigen wir hier die Zustimmung vom AMS.


2. Fall
wenn wir einen Arbeiter kündigen möchten und die Kündigung wird noch vor der KUA ausgesprochen (31.03.), aber die Kündigungsfrist von 1 Woche beginnt erst in der Kurzarbeit zu laufen. 
Eigentlich müsste die Kündigung erst spätestens am Freitag 03.04. ausgesprochen werden. Das liegt aber schon im KUA-Zeitraum.
Dieser Mitarbeiter wird nicht für die KUA angemeldet
ist das noch möglich, ohne dass der Beschäftigungsstand aufrecht erhalten bleiben muss?

Danke für eure Unterstützung
Silvia Ha.
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#2
zu Frage 1: ja ist problemlos möglich. Scheint somit auch nicht mehr im Beschäftigtenstand auf.


zu Frage 2: diese Frage zählt möglicherweise zu jenen, zu denen sich auch die eingerichtete Task-force zu wird äußern müssen. Wahrscheinlich kommt dasselbe heraus wie bei Frage 1. Das ist aber nur meine persönliche Meinung.
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