02.04.2020, 08:45
Unter dem nachstehenden Link findet man nun die konkrete Anleitung für die Rückerstattung des während der Sonderbetreuungszeit nach § 18b AVRAG fortbezahlten Entgelts.
Es gibt auch eine Anleitung, welche Entgeltsteile einzubeziehen sind und welche nicht.
Und es werden wieder viele offene Fragen übrig bleiben:
https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/so...uungszeit/
Es gibt auch eine Anleitung, welche Entgeltsteile einzubeziehen sind und welche nicht.
Und es werden wieder viele offene Fragen übrig bleiben:
https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/so...uungszeit/