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Urlaubsverbrauch vor Kurzarbeit
#2
Hallo Manuela,

falls es einen Betriebsrat gibt ist es seit kurzen möglich, mittels Betriebsvereinbarung einen "zwingenden Urlaubskonsum" zu fixieren.

Ohne Betriebsrat kann der Urlaubsverbrauch nicht einseitig bestimmt werden. Um hier dem AMS ggf. das Bemühen zu zeigen ist es ratsam, schriftlich zu protokollieren, eine Urlaubsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer umzusetzen zu wollen, dies aber von der Arbeitnehmerseite abgelehnt wurde.

Schöne Grüße,
a.s
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Nachrichten in diesem Thema
Urlaubsverbrauch vor Kurzarbeit - von Manuela - 07.04.2020, 10:49
RE: Urlaubsverbrauch vor Kurzarbeit - von a.s - 07.04.2020, 14:04
RE: Urlaubsverbrauch vor Kurzarbeit - von CGV1 - 08.04.2020, 08:38

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