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Ausleistungspflicht - UEZ im Krankenstand?
#2
Nachdem bei Ihnen das sv-pflichtige Krankenentgelt (gehe ich rein nach den Schilderungen) mit 14.04.2020 ausläuft, hängt man noch einen Kalendertag an UEL für die SV dran.

Ihre Darstellung bedarf somit keiner Korrektur mehr.

Wie lange der Krankenstand noch weiter besteht, ist für Ihre Frage ohne Belang.

Übrigens - bei Interesse - : in meinem LV-Magazin WIKU-Personal aktuell erörtern wir laufend derartige Fragen.

http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html
[url=http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html][/url]
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RE: Ausleistungspflicht - UEZ im Krankenstand? - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 11.04.2020, 13:23

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