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Buchhaltungsagentur des Bundes zur stundenweisen Konsumation der Sonderbetreuungszeit
#1
Heute erreichte mich die Antwort auf meine kürzlich an die Buchhaltungsagentur gerichtete Frage betreffend "stundenweise Konsumation der Sonderbetreuungszeit":

Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema stundenweise Konsumation der Sonderbetreuungszeit!

Schnelle Unterstützung für die österreichische Wirtschaft durch rasche Antragsbearbeitung hat bei der Bearbeitung der Anträge auf Sonderbetreuungszeit Priorität. Daher wurde unter Punkt 3. der Richtlinie Sonderbetreuungszeit COVID-19 der (halb-)tageweise Konsum als kleinste Einheit vorgesehen.


In diesem Sinne würden wir die betroffenen Dienstgeber ersuchen entsprechend der oa Richtlinie vorzugehen. 

Sofern entsprechend plausible Zeitnachweise über stundenweise konsumierte Sonderbetreuungszeit mit dem Antrag einlangen, wird jedoch den Umständen entsprechend kulant eine Hochrechnung auf halbe beziehungsweise ganze Kalendertage vorgenommen.
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