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Information des BMF zur (lohn-)steuerlichen Behandlung der COVID-19-Kurzarbeit
#1
Das BMF hat seine Rechtsansicht zu einzelnen Abgaben im Rahmen der Covid-19-Kurzarbeit bekannt gegeben.

Interessant ist auch der Hinweis, dass das BMF der Ansicht ist, dass im Zuge der Kurzarbeit durch den bzw. Arbeitgeber/in die SV-Dienstnehmeranteile (gemeint: von der SV-Aufstockung) "freiwillig" durch den bzw. die Dienstgeber/in übernommen werden, was eine Erhöhung der Bemessungsgrundlagen für DB, 

DZ und KommSt bewirkt.

Zu dieser BMF-Information gelangt man hier:
[/url]

[url=https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=13cb5753-3358-4921-9b37-c24b737a1a7d]https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=13cb5753-3358-4921-9b37-c24b737a1a7d
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