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BMAFJ-FAQ: Interessante Zusatzinformationen zur AMS-Abrechnung
#1
Für die in die Kurzarbeit einbezogenen Arbeitnehmer ist für jeden Kalendermonat bis zum 28. des Folgemonats eine Abrechnungsliste vorzulegen.

Die Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe erfolgt im Nachhinein pro Kalendermonat nach Vorlage und Prüfung der Teilabrechnung.

Die Bewilligung der Kurzarbeitsbeihilfe kann bei Kredit- und Garantiengebern als Sicherheit vorgelegt werden.

Es erging weiters ein Aufruf an die Banken, bereits den Antrag gemeinsam mit der Bestätigung des Einlangens zu akzeptieren.

Infos zu weiteren Liquiditätsunterstützungen finden Sie hier:



https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
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