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Prämien und Zuschläge bei KUA-Abrechnung
#1
Hallo,
ein Hotel zahlte regelmäßig an die Mitarbeiter schwankende Prämien (z.b. Verkaufsprämien für die Masseure für Verkauf von Pflegeprodukten bzw. für die Receptionisten für den Verkauf im Shop) und Sonntagszulagen für die Arbeiten an den Sonntagen.

Muss hier für Kurzarbeitszeit ein Schnitt der letzten 3 Monate ausbezahlt werden (Nettogarantie)?
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#2
Ich würde hier in jedem Fall, da es sich um schwankende Entgelte handelte, den Durchschnitt der letzten 3 Monate nehmen.

Diesen würde ich persönlich dann auch für die SV-Beitragsgrundlage und die BV-Beitragsgrundlage nehmen (da müssten dann aber auch die Überstunden dabei sein). Das ist zwar nicht ganz korrekt, weil man ja die Beitragsgrundlage des Vormonats nehmen muss, aber mein Einblick der letzten Wochen aus den Korrespondenzen und Gesprächen mit verschiedensten Verantwortlichen war, dass hier der Überblick über das "Große Ganze" ein wenig fehlt.

Warum man hier Grundlagen verschieden festlegt, kann dir praktisch niemand erklären (eine mit Vormonat und die andere mit "Durchschnitt der letzten 3 Kalendermonate").
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