Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KUA - Erhöhung Beschäftigungsausmaß - Meldung Sozialpartner
#5
@ Eva-Marie: gemäß Sozialpartnervereinbarung muss in jedem Fall einer geänderten Arbeitszeit entweder das Einvernehmen mit dem Betriebsrat hergestellt werden und - so kein Betriebsrat existiert - mit den einzelnen Arbeitnehmer/innen. Zusätzlich muss - wenn kein Betriebsrat existiert - eine entsprechende Mitteilung an die Sozialpartner erstattet werden. In der Praxis gibt es aber so gut wie keine Sanktionen, wenn man diese Meldepflicht vernachlässigt. Praktisch notwendig ist sie somit nur dann, wenn man beim AMS mehr Ausfallstunden beantragen muss und somit die Arbeitszeit absenkt.

@ Daniel: ja, das ist korrekt.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: KUA - Erhöhung Beschäftigungsausmaß - Meldung Sozialpartner - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 12.05.2020, 12:12

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste