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Kurzarbeit Abrechnung Paradox
#1
Guten Tag zusammen, ich habe den Fall eines Mitarbeiters, der ab Mitte März in Kurzarbeit ist und vorher jeden Monat 40 Überstunden/Monat ausbezahlt bekommen hat (und auch geleistet hat). Dadurch sinkt nun sein Einkommen massiv, da diese Überstunden wegfallen. Wenn ich nun die SV-Bemessung z.B. im April auf das März Niveau durch eine SV Aufstockung anhebe (da waren es noch 30 Überstunden), dann verdient er netto weniger, wie wenn ich das nicht tue und vom Normallohn (171,6 Stunden x Stundensatz) ausgehe (BAU Mitarbeiter ohne BUAK). Soll ich die Kurzarbeitsstunden nach dem Ausfallsschnitt bezahlen, wie auch z.B. den Feiertag im April... ich bin da jetzt echt ratlos und denke, die Variante mit seinem Normallohn ist aus Mitarbeitersicht kurzfristig die Beste für ihn, zumal noch dazukommt, wenn ich von diesem ausgehe, er nur 15% Nettoabzug hat und ansonsten 20%.... viele Wege, aber kein Ausweg? Danke für euer Mitgefühl...
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#2
Die SV-Bemessung ist immer die SV-Beitragsgrundlage, die im Kalendermonat vor dem Beginn der Kurzarbeit relevant war (abgesehen vom Günstigkeitsvergleich, der aber in Ihrem Fall nun nicht von Relevanz ist).

Die SV-Bemessungsgrundlage ist somit inklusive Überstunden.

In Bezug auf die Vorgangsweise für die April-Abrechnung 2020 empfehle ich Ihnen, sich an der Handlungsanleitung zu orientieren:

https://www.wko.at/service/handlungsempf...arbeit.pdf
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