15.01.2019, 18:16
Ich trage mich mit dem Gedanken in meinem Blog auf meiner Homepage Informationen über Buchhaltung und steuerliche Themen zu veröffentlichen.
Z.B. auch zu den Themen Arbeitnehmerveranlagung, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, steuerliche MWR,..
Auch könnte ich mir vorstellen, bei einem Versammlung des örtlichen Siedlervereins darüber zu sprechen.
Doch darf ich das als Bilanzbuchhalter überhaupt, oder überschreitet das meine Befugnisse?
Für entsprechende Hinweise wäre ich dankbar.
Z.B. auch zu den Themen Arbeitnehmerveranlagung, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, steuerliche MWR,..
Auch könnte ich mir vorstellen, bei einem Versammlung des örtlichen Siedlervereins darüber zu sprechen.
Doch darf ich das als Bilanzbuchhalter überhaupt, oder überschreitet das meine Befugnisse?
Für entsprechende Hinweise wäre ich dankbar.