07.05.2020, 21:25
Überraschend schon mit heutigem Tag (wenngleich das Bundesgesetzblatt für die gesetzliche Grundlage noch nicht in Kraft steht) wurde die "Covid-19-Risikogruppe-Verordnung kundgemacht.
Diese Verordnung gibt den Ärzt/innen die Wegweisung, wie sie die Risiko-Bewertung aus medizinischer Sicht vornehmen dürfen und in welchen Fällen sie ein Covid-19-Attest ausstellen dürfen.
Die Verordnung trat rückwirkend mit 6. Mai 2020 in Kraft.
Erstmals mit Wirksamkeit dieses Datums können bzw. konnten Covid-19-Atteste ausgestellt werden, auf deren Basis dann die weiteren Maßnahmen wie zB. Dienstfreistellung mit Entgelts- und Kostenrückerstattung durch die ÖGK erfolgen können.
Zum Text der VO geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_203.html
Diese Verordnung gibt den Ärzt/innen die Wegweisung, wie sie die Risiko-Bewertung aus medizinischer Sicht vornehmen dürfen und in welchen Fällen sie ein Covid-19-Attest ausstellen dürfen.
Die Verordnung trat rückwirkend mit 6. Mai 2020 in Kraft.
Erstmals mit Wirksamkeit dieses Datums können bzw. konnten Covid-19-Atteste ausgestellt werden, auf deren Basis dann die weiteren Maßnahmen wie zB. Dienstfreistellung mit Entgelts- und Kostenrückerstattung durch die ÖGK erfolgen können.
Zum Text der VO geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_203.html