13.05.2020, 14:02
APA-Aussendung der Frau Bundesminister Aschbacher: seit EBEN ist die Lohnverrechnung in der Kurzarbeit einfacher geworden
Die Message-Control hat wieder zugeschlagen:
Frau BM Aschbacher meint in der unten angeführten Presseaussendung, dass nun mit der anstehenden Gesetzesänderung und der dann kommenden Verordnung für die Lohnverrechnung alles klar sein sollte.
Wir haben das Ganze gestern begutachtet und unsere Bedenken dazu auch mitgeteilt. Dass man nun eine Bruttosicherung schaffen möchte, weil man erkannt hat, dass die Nettosicherung nicht wirklich gut ist, erscheint durchaus positiv zu sein.
Was aber das Gesetz nicht konkret regelt, ist, wie dann die Bruttosicherung genau berechnet werden soll. Dass man Tabellen hinstellt, die ins Bodenlose gehen sollen, löst ja unser Problem nicht wirklich
Unser Fragenkatalog wird möglicherweise von 130 offenen Fragen nun auf 80 abgesenkt werden.
Ich schreibe dies deshalb, weil man uns ursprünglich gebeten hatte, diese Dinge diskret zu behandeln und dann erfahren wir über die Presse, dass jetzt angeblich alles klar ist. Es wird über Eier geschrieben, die weder gelegt sind und es wird uns Lohnverrechner/innen wieder der Druck auferlegt, dass es ja JETZT eh geht.
"Außerdem wird die komplexe Aufteilung des abgerechneten Gesamtbetrags in Kurzarbeitsunterstützung und Entgelt für die geleistete Arbeit in der Lohnverrechnung nicht verpflichtend sein." ==> ja, es wird bis zu 4 Möglichkeiten geben, wie man die Kurzarbeit abrechnet (4!).
Sie wissen, was das heißt? Es gibt Wahlrechte. Da werden die Meinungen auseinandergehen, was man dann nehmen soll und die Softwarehäuser werden am Ende alle im Angebot haben müssen.
Wir werden die Demobeispiele dann möglicherweise auch insgesamt auf 4 Arten darstellen müssen, aus 160 Seiten werden somit knapp 600 Seiten.
„Meine Bitte an die Unternehmen: Rechnen Sie ab. Nur dann kann Geld fließen. Wer eine korrekte Abrechnung einreicht, hat innerhalb weniger Tage das Geld auf dem Konto“ ==> meine Bitte an die Frau Bundesministerin: "Nur wer klar regelt, wie die Abrechnung mit dem AMS zu funktionieren hat (mit einem 30 Jahre alten System, in dem keine Korrekturen möglich sind), kann sich erwarten, dass die Betriebe auch rasch und richtig abrechnen.
Wir wissen bis zum heutigen Tage nicht (die Kurzarbeit läuft jetzt im dritten Monat), wie wir mit Nichtleistungszeiten nun tatsächlich umgehen sollen (einerseits bei der AMS-Abrechnung, andererseits in der Lohnverrechnung), diese Frage wird voraussichtlich auch nicht über die Gesetzesänderung geklärt werden.
Es wäre super gewesen, man mit uns die drückenden und brennenden Fragen noch vorher geklärt hätte und dann die Aussendung gemacht hätte, die wir dann mittragen hätten können.
So müssen wir im Augenblick sagen: so wie es in der Presseaussendung steht, können wir das leider nicht bestätigen.
Wir können jetzt mal nur den Gesetzestext (endgültig) abwarten sowie den VO-Text und dann hoffen, dass der Rest (die offenen Fragen, die unabhängig von der Gesetzesänderung noch immer bestehen) dann noch mit uns geklärt wird, damit nicht Sie alle später die Haftungs- und Prüfungsfrage ausbaden müssen.
Text abwarten, VO abwarten, dann die Beispiele und FAQ umschreiben, Software anpassen.
Rechnen Sie bitte damit, dass sich das Ganze seriöserweise für Mai 2020 nicht mehr ganz ausgehen kann, aber, dass es für Juni 2020 gut ausschauen wird.
So geht seriöse Information und nicht so ==>
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...kurzarbeit
Die Message-Control hat wieder zugeschlagen:
Frau BM Aschbacher meint in der unten angeführten Presseaussendung, dass nun mit der anstehenden Gesetzesänderung und der dann kommenden Verordnung für die Lohnverrechnung alles klar sein sollte.
Wir haben das Ganze gestern begutachtet und unsere Bedenken dazu auch mitgeteilt. Dass man nun eine Bruttosicherung schaffen möchte, weil man erkannt hat, dass die Nettosicherung nicht wirklich gut ist, erscheint durchaus positiv zu sein.
Was aber das Gesetz nicht konkret regelt, ist, wie dann die Bruttosicherung genau berechnet werden soll. Dass man Tabellen hinstellt, die ins Bodenlose gehen sollen, löst ja unser Problem nicht wirklich
Unser Fragenkatalog wird möglicherweise von 130 offenen Fragen nun auf 80 abgesenkt werden.
Ich schreibe dies deshalb, weil man uns ursprünglich gebeten hatte, diese Dinge diskret zu behandeln und dann erfahren wir über die Presse, dass jetzt angeblich alles klar ist. Es wird über Eier geschrieben, die weder gelegt sind und es wird uns Lohnverrechner/innen wieder der Druck auferlegt, dass es ja JETZT eh geht.
"Außerdem wird die komplexe Aufteilung des abgerechneten Gesamtbetrags in Kurzarbeitsunterstützung und Entgelt für die geleistete Arbeit in der Lohnverrechnung nicht verpflichtend sein." ==> ja, es wird bis zu 4 Möglichkeiten geben, wie man die Kurzarbeit abrechnet (4!).
Sie wissen, was das heißt? Es gibt Wahlrechte. Da werden die Meinungen auseinandergehen, was man dann nehmen soll und die Softwarehäuser werden am Ende alle im Angebot haben müssen.
Wir werden die Demobeispiele dann möglicherweise auch insgesamt auf 4 Arten darstellen müssen, aus 160 Seiten werden somit knapp 600 Seiten.
„Meine Bitte an die Unternehmen: Rechnen Sie ab. Nur dann kann Geld fließen. Wer eine korrekte Abrechnung einreicht, hat innerhalb weniger Tage das Geld auf dem Konto“ ==> meine Bitte an die Frau Bundesministerin: "Nur wer klar regelt, wie die Abrechnung mit dem AMS zu funktionieren hat (mit einem 30 Jahre alten System, in dem keine Korrekturen möglich sind), kann sich erwarten, dass die Betriebe auch rasch und richtig abrechnen.
Wir wissen bis zum heutigen Tage nicht (die Kurzarbeit läuft jetzt im dritten Monat), wie wir mit Nichtleistungszeiten nun tatsächlich umgehen sollen (einerseits bei der AMS-Abrechnung, andererseits in der Lohnverrechnung), diese Frage wird voraussichtlich auch nicht über die Gesetzesänderung geklärt werden.
Es wäre super gewesen, man mit uns die drückenden und brennenden Fragen noch vorher geklärt hätte und dann die Aussendung gemacht hätte, die wir dann mittragen hätten können.
So müssen wir im Augenblick sagen: so wie es in der Presseaussendung steht, können wir das leider nicht bestätigen.
Wir können jetzt mal nur den Gesetzestext (endgültig) abwarten sowie den VO-Text und dann hoffen, dass der Rest (die offenen Fragen, die unabhängig von der Gesetzesänderung noch immer bestehen) dann noch mit uns geklärt wird, damit nicht Sie alle später die Haftungs- und Prüfungsfrage ausbaden müssen.
Text abwarten, VO abwarten, dann die Beispiele und FAQ umschreiben, Software anpassen.
Rechnen Sie bitte damit, dass sich das Ganze seriöserweise für Mai 2020 nicht mehr ganz ausgehen kann, aber, dass es für Juni 2020 gut ausschauen wird.
So geht seriöse Information und nicht so ==>
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...kurzarbeit