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Abrechnung AMS für Kurzarbeitsbeihilfe
#1
Liebe Forumsteilnehmer!

Angestellte Eintritt 4.3.2020 40 Wochenstunden mtl. EUR 1.611,00
ab 1.4.2020 30 Wochenstunden EUR 1.268,30
KUA ab 15.4.2020
Abrechnung März 2020 aliquot EUR 1.503,60

Welche Daten sind einzutragen:

- Bruttoentgelt vor KUA (lt. AMS des letzten voll entlohnten Monats vor Beginn der KUA, das wäre der März, da habe ich aber keinen vollen Monat)
ich würde EUR 1.611,00 nehmen

- Normalarbeitszeit vor KUA (im März 40 Stunden, im April 30 Stunden)
ich würde 40 Stunden pW nehmen

- Abrechnungsdaten 15.-30.4.20 Bruttoentgelt für den ganzen Monat
ich würde EUR 1.268,30 nehmen (30 Wochenstunden)
Da kommt die Meldung:
Das von Ihnen bezahlte Bruttoentgelt liegt voraussichtlich unter dem Mindestbruttoentgelt, mit dem die Nettoentgeltgarantie während Kurzarbeit gewährleistet werden soll. Wir empfehlen Ihnen eine Prüfung und falls erforderlich eine Nachzahlung. Anderenfalls drohen die Rückforderung der Beihilfe sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Oder gebe ich die Daten wie von mir vorgeschlagen ein (wenn dann die Übertragung überhaupt möglich ist) und stelle mich schon jetzt auf eine Rückfrage seitens des AMS ein?

Danke im Vorhinein!
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#2
Das wird deshalb spannend, weil die betroffene Person frühestens mit 1.5.2020 in die Kurzarbeit hätte übernommen werden dürfen.

Also ist der Fall schon von dieser Warte aus verkorkst.

Ansonsten würde ich die Daten bestätigen. Dass das AMS rückfragen wird, ist klar. Man wird es aber infolge der Arbeitszeitabsenkung schlüssig erklären können.
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#3
Wo kann ich nachlesen, dass die Person frühestens ein Monat nach Absenkung der Arbeitszeit in die KUA hätte übernommen werden dürfen?
Danke!
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#4
Ich habe dies in diesem Forum in der Rubrik unter "News & wichtige Infos" gepostet.
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