19.05.2020, 22:08
Das wird deshalb spannend, weil die betroffene Person frühestens mit 1.5.2020 in die Kurzarbeit hätte übernommen werden dürfen.
Also ist der Fall schon von dieser Warte aus verkorkst.
Ansonsten würde ich die Daten bestätigen. Dass das AMS rückfragen wird, ist klar. Man wird es aber infolge der Arbeitszeitabsenkung schlüssig erklären können.
Also ist der Fall schon von dieser Warte aus verkorkst.
Ansonsten würde ich die Daten bestätigen. Dass das AMS rückfragen wird, ist klar. Man wird es aber infolge der Arbeitszeitabsenkung schlüssig erklären können.