26.05.2020, 20:02
Ich nehme an, dass es in Ihrem Fall die "Standard-Behaltezeit" von einem Monat im Anschluss an die Kurzarbeit.
Das bedeutet, dass Sie diesen Bericht bis zum 28. Juni 2020 abgeben müssen (Ende Kurzarbeit = Ende April 2020).
Das bedeutet, dass Sie diesen Bericht bis zum 28. Juni 2020 abgeben müssen (Ende Kurzarbeit = Ende April 2020).