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Ein Wort (gerne auch zwei oder mehrere Worte) zum BMAFJ
#1
Liebe Community!

Es ist mir an dieser Stelle ein Anliegen, auch wenn es in diesen Tagen nicht sehr populär klingt, mich ausdrücklich bei den Mitarbeiter/innen und auch bei der Ministerin des BMAFJ recht herzlich für die Unterstützung zu bedanken, die man uns bei der Bewältigung unseres massiven Covid-19-Kurzarbeitsproblems zuteil werden ließ.

Man war ob meines Aufschreis vor einigen Wochen überhaupt nicht beleidigt, sondern - ganz im Gegenteil - erkannte die Notwendigkeit der tatkräftigen Unterstützung unserer Vorhaben, die Personalverrechnung für die Kurzarbeit "flott zu bekommen". Das ist nicht selbstverständlich, weil ich das von anderen Ministerien auch schon anders erlebt hatte, wo das Aufzeigen von Defiziten als Majestätsbeleidigung aufgefasst wurde.
Dass in der Kommunikation einiges unglücklich lief, war auch der Problematik geschuldet, dass der Kontakt dorthin noch nicht so gut lief, was jetzt ohne Übertreibung aber genau das Gegenteil ist und weil sich das BMAFJ erst später die ganze Sache einschaltete, als man bemerkte, dass da vieles aus dem Ruder lief.

Auch wenn sich die Medien in den letzten Tagen auf die Arbeitsministerin eingeschossen haben, kann ich eigentlich im Augenblick nur "Danke" sagen für die wirklich professionelle Hilfe, die wir alle hier erfahren haben (den Lohnverrechner/innen wird sie in den nächsten Tagen zuteil werden bzw. wird sie in den nächsten Tagen spürbar werden). Wie gesagt: mir geht es darum, dass wir die Covid-19-Lohnabrechnungen machen können, um nicht mehr und um nicht weniger.

Ich habe das Ministerium kritisiert, als die Dinge schief liefen, ich stehe nicht an, nun die wirklich gelungenen Punkte einer mittlerweile sehr guten Zusammenarbeit lobend zu erwähnen (und "nein": ich werde nicht in die Politik "einsteigen", aber ich wäre ja vollkommen verrückt, wenn ich jetzt diese Kooperation, die uns Personalverrechner/innen hilft, verstanden zu werden und möglicherweise besser in Gesetzesvorhaben und -umsetzungen eingebunden zu werden, aufs Spiel zu setzen oder abzulehnen).

Dass ich jetzt hier sitze und gemeinsam mit meinen Kollegen den Lohnverrechnungsleitfaden überhaupt schreiben kann, ist im Grunde genommen nur dem BMAFJ (Dr. Servin Gruber und sein Team) zu verdanken.

Natürlich wären wir alle nicht so weit, wenn nicht das Team der WKO (Mag. Zauner und Kolleg/innen) durch unglaubliche koordinative Arbeiten hier so tatkräftig geholfen hätte, die Voraussetzungen für das Fundament dieses Leitfadens zu erstellen, aber letzten Endes war es das BMAFJ, das uns den Weg ebnete, so rasch wie möglich die Weichen zu stellen, damit wir hier aus unserem Tal der Tränen herauskommen können.

Ich hatte ja die Hoffnung vor einigen Wochen, dass man möglicherweise nun als Folge dieser fundamentalen Krise uns mehr Gehör schenken würde, nachdem ja unsere Lohnprogramme einen "Virus" hatten, einen "Bürokratie-Covid-19-Virus".

Viele haben mich als Träumer abgestempelt. Es dürfte sich aber - zumindest mal bei wichtigen Gesetzesvorhaben, die das BMAFJ betreffen - wohl nicht ganz als hoffnungsloser Wunsch erwiesen haben.

Versprechen kann ich natürlich auf Dauer nichts, aber es sieht jetzt mal so aus, dass wenn wir die Kurzarbeits-LV halbwegs überstanden haben, dass so schnell kein unadministrierbares Vorhaben die Schreibtische der Programmierer/innen bzw. der HR-Abteilungen und der Personalverrechnung mehr erreicht.
Möge sich diese Gesprächs- und Kooperationsbasis auf möglichst viele Ministerien ausdehnen und möge uns die Tätigkeit danach wieder mehr Spaß machen, weil wir weniger Angst vor dem "Unberechenbaren" haben müssen.

Mögen sich diese letzten Wochen, die für die Personalverrechnung mehr als nur ein Albtraum waren, niemals wiederholen und mögen all Ihre Arbeitgeber/innen und Klient/innen möglichst gut aus diesen herausfordernden Zeiten herauskommen.

Mögen die Hilfsgelder fließen und möge das Virus unseren Planeten verlassen.


In diesem Sinne wünsche ich euch allen (Lohnverrechner/innen, Berater/innen, Firmeninhaber/innen, Arbeitnehmer/innen, Politiker/innen und Ministeriumsmitarbeiter/innen) einen schönen restlichen Pfingstsonntag und Pfingstmontag!
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#2
Den guten Wünschen kann man sich nur 100%ig anschließen, ABER:

Welche Rechtsqualität hat denn eigentlich die Kurzarbeits-Mindestbruttoentgelt-Tabelle, die gem. § 37b Abs 6 AMSG (derzeit in parlamentarischer Behandlung) "von der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend kundzumachen" sein wird?
Ist das eine Verordnung? Ein Erlass? Eine Richtlinie? Etwas "sui generis" (in Anlehnung an die schillernde Rechtsnatur der Sozialpartnervereinbarung)?
Der Ausschussbericht spricht von Verordnung, aber die wäre im BGBl kundzumachen; der Gesetzestext spricht von Tabelle.
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#3
Genau darüber wird augenblicklich noch gegrübelt (im Ministerium).
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