Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ein Wort (gerne auch zwei oder mehrere Worte) zum BMAFJ
#2
Den guten Wünschen kann man sich nur 100%ig anschließen, ABER:

Welche Rechtsqualität hat denn eigentlich die Kurzarbeits-Mindestbruttoentgelt-Tabelle, die gem. § 37b Abs 6 AMSG (derzeit in parlamentarischer Behandlung) "von der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend kundzumachen" sein wird?
Ist das eine Verordnung? Ein Erlass? Eine Richtlinie? Etwas "sui generis" (in Anlehnung an die schillernde Rechtsnatur der Sozialpartnervereinbarung)?
Der Ausschussbericht spricht von Verordnung, aber die wäre im BGBl kundzumachen; der Gesetzestext spricht von Tabelle.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ein Wort (gerne auch zwei oder mehrere Worte) zum BMAFJ - von CGV1 - 31.05.2020, 16:13

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste