05.06.2020, 15:54
Hallo,
es geht um eine PV-Anlage auf dem Privathaus (Unternehmer betreibt im Privathaus sein Unternehmen - er ist Kleinunternehmer und zur Regelbesteuerung optiert - E/A Rechner)
Bei der Anlage handelt es sich um einen Überschusseinspeiser (der produzierte Sonnenstrom wird primär zum Eigenverbrauch genutzt. Der nicht genutzte (überschüssige) Sonnenstrom wird in das Netz eingespeist.
Bisher wurde verbucht:
Kauf der Anlage:
Netto 10.000€. Von der VST wurden nur 30% geltend gemacht (das sind 600,01€)
Die betrieblichen 30% für den Strom wurden bisher (auch schon vor der PV-Anlage) schon immer belegt da der Unternehmer einige Stromzähler im Haus angebracht hat (Serverraum, etc.) und somit schon in der Vergangenheit die Stromkosten mit 30% als Aufwand in die Firma (inkl. 30% der anteiligen VST) geltend gemacht hat. Darum die 30%.
BUCHUNG:
2. VST 600,01€ beim Kauf
die PV-Anlage ist nicht im AVZ da diese nur 30% betrieblich genutzt wird
Abschreibung der Anlage:
hier würde ich 30% der AKO ansetzen und jeweils durch 20 dividieren (20J ND)
das wäre dann 3000:20:2 (wg. HJ-Afa) = 75 Aufwand
BUCHUNG:
7. AfA 75€ am Jahresende
Meine Fragen nun:
1) Sind meine Buchungen richtig?
2) ich habe nun gelesen die UST für den Eigenverbrauch des Stroms muss an das Finanzamt selbst abgeführt werden. EV ist mit 20% besteuert (im Zuge der monatlichen UST-Erklärung). Wir haben ja nur 30% anteilige VST beim Kauf geltend gemacht. Müssten wir da nun trotzdem noch etwas beachten bzgl. EV? Nein oder? Wenn wir die 30% mit den Stromzählern belegen können? Meiner Meinung nach nur wenn die betrieblichen % sinken oder?
3) gelesen hätte ich auch man soll am 31.12. jedes Jahres die produzierte Kilowattmenge ablesen und durch Gegenüberstellung mit der ins Netz gelieferten Kilowattstunden kann der jeweilige Prozentsatz des Eigenverbrauchs festgestellt werden > Berechnung % des Eigenverbrauchs am gesamt produzierten PV-Strom.
AKO PV-Anlage >> Berechnung jährliche AFA >> % EigenverbrauchxAFA = € (das wäre dann BMGL für UST).....das würde ich mir dann ersparen weil ich ja nur 30% eingebucht habe oder?
4) dann habe ich noch gelesen bei Lieferung des Stroms an Wiederverkäufer geht die Abfuhrverpflichtung für UST auf diesen über. Ich hörte vom Unternehmer er bekommt dann für den eingespeisten Strom vom Elektrizitätsunternehmen eine Gutschrift.
>>Wie wäre diese dann zu buchen? Könnte ich eine Gutschrift über ZB 500€ Netto dann wieder mit den betrieblichen 30% wie folgt buchen oder?
.... / 9. Privat 420€
/7. Stromkosten 150€
/ 2. UST 30€
oder muss man wein Konto Erlöse aus Stromeinspeisung anlegen? Wenn ja wie ist dieses Umsatzsteuerlich anzulegen?
Über Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar - ich blicke da einfach nicht durch
Liebe Grüße
Christine
es geht um eine PV-Anlage auf dem Privathaus (Unternehmer betreibt im Privathaus sein Unternehmen - er ist Kleinunternehmer und zur Regelbesteuerung optiert - E/A Rechner)
Bei der Anlage handelt es sich um einen Überschusseinspeiser (der produzierte Sonnenstrom wird primär zum Eigenverbrauch genutzt. Der nicht genutzte (überschüssige) Sonnenstrom wird in das Netz eingespeist.
Bisher wurde verbucht:
Kauf der Anlage:
Netto 10.000€. Von der VST wurden nur 30% geltend gemacht (das sind 600,01€)
Die betrieblichen 30% für den Strom wurden bisher (auch schon vor der PV-Anlage) schon immer belegt da der Unternehmer einige Stromzähler im Haus angebracht hat (Serverraum, etc.) und somit schon in der Vergangenheit die Stromkosten mit 30% als Aufwand in die Firma (inkl. 30% der anteiligen VST) geltend gemacht hat. Darum die 30%.
BUCHUNG:
2. VST 600,01€ beim Kauf
die PV-Anlage ist nicht im AVZ da diese nur 30% betrieblich genutzt wird
Abschreibung der Anlage:
hier würde ich 30% der AKO ansetzen und jeweils durch 20 dividieren (20J ND)
das wäre dann 3000:20:2 (wg. HJ-Afa) = 75 Aufwand
BUCHUNG:
7. AfA 75€ am Jahresende
Meine Fragen nun:
1) Sind meine Buchungen richtig?
2) ich habe nun gelesen die UST für den Eigenverbrauch des Stroms muss an das Finanzamt selbst abgeführt werden. EV ist mit 20% besteuert (im Zuge der monatlichen UST-Erklärung). Wir haben ja nur 30% anteilige VST beim Kauf geltend gemacht. Müssten wir da nun trotzdem noch etwas beachten bzgl. EV? Nein oder? Wenn wir die 30% mit den Stromzählern belegen können? Meiner Meinung nach nur wenn die betrieblichen % sinken oder?
3) gelesen hätte ich auch man soll am 31.12. jedes Jahres die produzierte Kilowattmenge ablesen und durch Gegenüberstellung mit der ins Netz gelieferten Kilowattstunden kann der jeweilige Prozentsatz des Eigenverbrauchs festgestellt werden > Berechnung % des Eigenverbrauchs am gesamt produzierten PV-Strom.
AKO PV-Anlage >> Berechnung jährliche AFA >> % EigenverbrauchxAFA = € (das wäre dann BMGL für UST).....das würde ich mir dann ersparen weil ich ja nur 30% eingebucht habe oder?
4) dann habe ich noch gelesen bei Lieferung des Stroms an Wiederverkäufer geht die Abfuhrverpflichtung für UST auf diesen über. Ich hörte vom Unternehmer er bekommt dann für den eingespeisten Strom vom Elektrizitätsunternehmen eine Gutschrift.
>>Wie wäre diese dann zu buchen? Könnte ich eine Gutschrift über ZB 500€ Netto dann wieder mit den betrieblichen 30% wie folgt buchen oder?
.... / 9. Privat 420€
/7. Stromkosten 150€
/ 2. UST 30€
oder muss man wein Konto Erlöse aus Stromeinspeisung anlegen? Wenn ja wie ist dieses Umsatzsteuerlich anzulegen?
Über Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar - ich blicke da einfach nicht durch
Liebe Grüße
Christine