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Die zwei "Lösungen" für das Stundungspaket - praktisch erläutert
#1
Lösung Phase 1:

Verzugszinsenfreie Stundung bis 15. Jänner 2021 möglich -> falls noch immer keine ausreichende Liquidität, ermöglicht ÖGK auf Antrag verzugszinsenfreie Ratenzahlung (11 Raten ab 15.2.2021) -> in diesen Fällen wird ein sehr liberaler Maßstab bzgl. Verzugszinsenbefreiung angewandt werden!

Lösung Phase 2:

Firmen, die coronabedingt die aktuellen Beiträge nicht zahlen können, dürfen sie für Mai, Juni, Juli 2020 verzugszinsenpflichtig bis 30.8.2020 stunden lassen -> falls dann noch immer keine Liquidität vorhanden ist, kann ab 1.9. eine verzugszinsenpflichtige Ratenzahlung bis Ende 2021 vereinbart werden -> ein Erlass der Verzugszinsen für dieses Phase ist nur unter den bisherigen restriktiven Regelungen (Insolvenzgefahr durch Verzugszinsenbelastung) möglich.

Vielen Dank, Leo Zauner, für diesen wertvollen Input!
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