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medizinische Schuheinlagen
#2
Soweit mir bekannt ist, gibt es dazu keine Verpflichtung des Dienstgebers, eine orthopädische Unterstützung bezahlen oder die Kosten dafür ersetzen zu müssen.

Wenn für die zu erbringende Tätigkeit ein bestimmtes Schuhwerk aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, dann muss dies von Arbeitgeberseite zur Verfügung gestellt werden.

Geht es aber um orthopädische Anpassungen in weiterer Folge, da sich der Fuß zB verändert hat, dann ist das normalerweise nicht unbedingt Sache des Arbeitgebers.
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Nachrichten in diesem Thema
medizinische Schuheinlagen - von Eva Maria - 24.06.2020, 10:55
RE: medizinische Schuheinlagen - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.06.2020, 14:01
RE: medizinische Schuheinlagen - von Eva Maria - 24.06.2020, 19:06
RE: medizinische Schuheinlagen - von Eva Maria - 25.06.2020, 22:06

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