Eine KG hat 8 Kommanditisten die alle, zusätzlich zu ihrer Haftungseinlage noch zusätzliche Kapitaleinlagen leisten, die jedoch verzinst werden.
Die Zinsen werden laufen als Ertrag in der KG gebucht und dem jeweiligen Verrechnungskonto der Kommanditisten gutgeschrieben.
Wie muss nun die Ergebnisverteilung, zB beim Kommanditisten A vorgenommen werden:
Variante A
UR Gewinn lt. GuV (hier wurden die Zinsen als Aufwand berücksichtigt)
abzüglich die Summe der Zinsen aller Kommanditisten
ergibt verteilungsfähigen Gewinn
davon 10% Gewinnanteil Kommanditist A
zuzüglich Sonderbetriebseinnahmen Zinsen des Kommanditisten A
ergibt steuerlichen Gewinnanteil
oder Variante B
UR Gewinn lt. GuV (hier wurden die Zinsen als Aufwand berücksichtigt)
davon 10% Gewinnanteil Kommanditist A
zuzüglich Sonderbetriebseinnahmen Zinsen des Kommanditisten A
ergibt steuerlichen Gewinnanteil
Die Frage ist also, müssen die Zinsen aller Gesellschafter vor der Gewinnverteilung hinzugerechnet werden oder nicht?!?
Die Zinsen werden laufen als Ertrag in der KG gebucht und dem jeweiligen Verrechnungskonto der Kommanditisten gutgeschrieben.
Wie muss nun die Ergebnisverteilung, zB beim Kommanditisten A vorgenommen werden:
Variante A
UR Gewinn lt. GuV (hier wurden die Zinsen als Aufwand berücksichtigt)
abzüglich die Summe der Zinsen aller Kommanditisten
ergibt verteilungsfähigen Gewinn
davon 10% Gewinnanteil Kommanditist A
zuzüglich Sonderbetriebseinnahmen Zinsen des Kommanditisten A
ergibt steuerlichen Gewinnanteil
oder Variante B
UR Gewinn lt. GuV (hier wurden die Zinsen als Aufwand berücksichtigt)
davon 10% Gewinnanteil Kommanditist A
zuzüglich Sonderbetriebseinnahmen Zinsen des Kommanditisten A
ergibt steuerlichen Gewinnanteil
Die Frage ist also, müssen die Zinsen aller Gesellschafter vor der Gewinnverteilung hinzugerechnet werden oder nicht?!?