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Weihnachtsremuneration Bauhilfsgewerbe iVm AKÜ
#2
Wenn es sich um gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung handeln sollte und es dabei auch um Arbeiter/innen gehen sollte (also überlassene Arbeiter/innen, die dem KV AKÜ unterworfen sind), dann ist die WR ausschließlich nach den Regeln des AKÜ-KV zu rechnen. Bei der WR gibt es also keinen Günstigkeitsvergleich.
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RE: Weihnachtsremuneration Bauhilfsgewerbe iVm AKÜ - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 06.08.2020, 15:21

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