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Die "rückwirkende Steueraufrollung" als "Danaergeschenk"
#1
Vor meinem Urlaub postete ich hier einen Artikel, der sich gegen die verpflichtende Aufrollung richtete.


Dabei erntete ich durchaus einiges an Kritik, warum ich mich gegen eine rückwirkende Aufrollung stellen würde.

Zum damaligen Zeitpunkt war noch nicht zu 100 % klar, wie sich die Lohnsteuerabsenkung auf die Mindestbruttoentgeltstabellen und insgesamt auf die mühsam erarbeitete und von Ihnen allen mühsam abzuwickelnde Kurzarbeit auswirken würde.

Nun stellen sich - wie von mir erwartet - eine Reihe von sehr unangenehmen Folgefragen, die nun einer Lösung zugeführt werden müssen:


1. Es wurden ja eine Reihe (um nicht zu sagen: "unzählige" Lohn- und Gehaltsbestätigungen ausgestellt, deren Inhalte (der Nettobetrag) zum Ausstellungszeitpunkt ja nicht falsch waren, aber nun rückwirkend eben nicht mehr richtig sind. Da geht es möglicherweise um Zuschüsse, Beihilfen etc.

2. Das Wochengeld wird - soweit nicht Beamt/innen gemeint sind - vom Nettobetrag berechnet. Das wurden bereits Arbeits- und Entgeltsbestätigungen ausgestellt mit Nettobeträgen, die ebenso zum Zeitpunkt der Ausstellung korrekt waren und es nun rückwirkend nicht mehr sind. Dazu soll es in der kommenden Woche eine Besprechung in der ÖGK geben, wie man nun mit den vielen "falschen" Arbeits- und Entgeltsbestätigungen umgehen wird.

3. Es stellen sich komplexe Fragen betreffend die (rückwirkende) Unterhaltsfestsetzung.

4. Auch das Thema Lohnpfändung hat diese unglückselige rückwirkende Aufrollung erreicht, weil sich hier mitunter auch komplexe Nachzahlungs- und Rückabwicklungsfragen stellen.


Das Thema Kurzarbeit haben wir soweit in den Griff bekommen. Die Mindestbruttoentgeltstabellen bleiben so, wie sie sind. Wir haben aber genau aus diesem Grund den LV-Leitfaden aktualisiert, damit die Beispiele, die ja zu einem Nettobetrag führen, auf dem letzten Stand sind.

Die restlichen Themen aber müssen wir leider noch "ausbaden".

Ja, heuer wird wirklich nichts ausgelassen!
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