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Trinkgeldpauschale Mindestbrutto
#6
Die Trinkgeldpauschale wird bei bei der Bemessung der Kurzarbeitsbeihilfe (AMS-Förderung) berücksichtigt.

Bei der Berechnung der Bruttoentlohnung hingegen bleibt die Trinkgeldpauschale außer Betracht, da sie ja kein Entgelt des Arbeitgebers darstellt, sondern nur eine Fiktion für Leistungen Dritter.
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RE: Trinkgeldpauschale Mindestbrutto - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.08.2020, 17:48

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