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MEG Miteigentümerschaft
#1
Liebe Kollegen/Innen!

Ich hadere gerade mit der Gründung einer MEG durch einen Steuerberater:
Folgender Sachverhalt: 3 Damen sind als Mieterinnen in einem Mietvertrag für ein Pilatesstudio eingetragen; Sie sind wie gesagt Mieter-keine Eigentümer; diese 3 Damen sind Einzelunternehmerinnen als Pilatestrainerinnen;

damit der Mietvertrag so bestehen bleiben kann und die laufenden Kosten wie Instandhaltung, Kauf von Betriebsmaterial(WC Papier, Reinigung etc) über eine "Dachorganisation" abgewickelt werden, wird der STB nun eine MEG gründen.  In dieser MEG sind diese 3 Damen als Mieterinnen drinnen und die MEG verrechnet die anteiligen Nutzung.- bzw. Mietkosten etc. aufgeteilt den 3 Einzelunternehmerinnen weiter(das sind die Selben Damen der MEG).
Da hackt es jetzt bei mir: .) Wie kann man eine MEG gründen wenn diese 3 Damen NICHT die Eigentümer des Studios sind?
                                     .) Und wie kann diese MEG (und somit diese 3 Damen) sich dann eigentlich selber als Einzelunternehmerinnen die 
                                        Kosten weiterverrechnen?

Bitte um Eure Hilfe, denn vielleicht habe ich hier jetzt einen Denkfehler! Danke! LG Petra
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#2
Guten Tag,

bei der angesprochenen "Dachorganisation" könnte bzw. sollte es sich um eine Regiegemeinschaft in Form einer GesbR handeln (kommt z.B. bei Rechtsanwälten immer wieder vor). Miteigentum liegt nicht vor, wie Sie richtig festgestellt haben.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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