12.08.2020, 16:57
Grund und Boden kann mit dem Buchwert entnommen werden, sofern keine Veräußerung erfolgt.
Beim Gebäude wäre in einem künftigen Aufgabeszenario die Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung zu prüfen.
Viele Grüße
Beim Gebäude wäre in einem künftigen Aufgabeszenario die Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung zu prüfen.
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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