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Kulanzlösung für den Fall einer falschen Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung wegen nichter
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Kulanzlösung für den Fall einer falschen Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung wegen nichterfüllter Mindestbeschäftigungsdauer "ante portas"

Das BMAFJ hat eine Kulanzlösung ausgearbeitet, über die heute im "Ö1-Morgenjournal" berichtet wurde, die aber noch vom AMS-Verwaltungsrat bestätigt werden muss.

Anlass dafür sind drohende Rückforderungen von Kurzarbeitsbeihilfen durch das AMS in Bezug auf jene Arbeitnehmer/innen, die vor Beginn der Kurzarbeit noch keinen ganzen vollentlohnten Kalendermonat beschäftigt waren und dennoch in die Kurzarbeit einbezogen wurden.

Die Kulanzlösung soll so aussehen, dass

1. für den ersten Kalendermonat die "Vollentlohnung" durch den bzw. die Arbeitgeber/in in Bezug auf die betroffenen Arbeitnehmer/innen geleistet werden muss und

2. in Bezug auf die Folgemonate ist rückwirkend für die Betroffenen ein neuer AMS-Kurzarbeitsbeihilfenantrag zu stellen.


In Summe geht es um ein paar tausend Arbeitnehmer/innen, bei denen durch einen Datenabgleich des AMS mit der Sozialversicherung die Nichterfüllung dieser Bedingung zu Tage befördert wurde.

Hier geht es zum Ö1-Podcast vom Morgenjournal des 14.08.2020:
[/url]
[url= https://radiothek.orf.at/oe1/20200814/608352/1597381996000]https://radiothek.orf.at/oe1/20200814/608352/1597381996000



Anmerken möchte ich, dass sehr wahrscheinlich in Bezug auf die allermeisten Betroffenen das Problem bestand, dass sehr lange nicht klar war, dass es eine Mindestbeschäftigungsanforderungszeit vor Kurzarbeit geben sollte bzw. ob es sich dabei um einen Natural- oder Kalendermonat handeln würde. Die Informationen dazu waren gerade in den ersten drei bis vier Wochen nicht unbedingt übersichtlich (geschweige denn überhaupt vorhanden) und es war sehr mühsam, hier einen Informationsabgleich mit den zuständigen Stellen herbeizuführen.

Insoweit ist diese "Kulanzlösung" gerechtfertigt, da hier Dienstgeber/innen - aus meiner Sicht - zumeist unschuldig in dieses Problem hineinschlitterten. Gäbe es keine Kulanzlösung, so müssten die Betriebe in Bezug auf den gesamten Kurzarbeitszeitraum die Beihilfe für diese Arbeitnehmer/innen refundieren.

Eine ganz bittersüße Geschichte.

Ich werde Sie über weitere diesbezügliche Details dazu informieren.
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