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Gastgewerbe neue flexible Arbeitszeit
#1
Hallo Miteinander

vlt kann mir einer kurz eine Bestätigung zu folgenden Punkten geben

Mitarbeiter ist laut Dienstzettel für 20 Std die Woche angemeldet
alles über den 20 Stunden ist dann verpfl. Überstunden bzw Mehrarbeit oder als Zeitausgleich mit Zuschlag abzugelten

12 Stunden Tage sind nun ja auch erlaubt,
solange der Durchrechnungszeitraum in 17 Wochen nicht über 48 Stunden kommt, korrekt
ergo kann eine zB 36 Stunden angemeldete Dienstnehmerin an 3 Tagen pro Woche 12 Stunden Arbeiten?
ohne auslösen von Zuschlägen oder Problemen bezüglich der tägl Höchstarbeitszeit

danke schon mal
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#2
Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung im Gastgewerbe ist zu beachten, dass die gesetzliche Zeitausgleichsregelung für Teilzeitmehrarbeit (ZA im Verhältnis 1:1 innerhalb von drei Monaten) anwendbar ist.

Dies geht allerdings nur bis zu jener Tages-Normalarbeitszeit, zu welcher die Vollbeschäftigten ihre Normalarbeitszeit haben (das könnten 8 Stunden sein oder aber auch 9 Stunden).

Arbeitsleistungen von mir als 9 Stunden sind auch im Rahmen der kollektivvertraglichen Arbeitszeitdurchrechnung für Vollbeschäftigte (und damit auch für Teilzeitbeschäftigte) als Überstunden anzusehen. Eine Ausnahme wäre nur dann gegeben, wenn es im Unternehmen für Vollbeschäftigte die 4-Tage-Woche gibt. Da darf man dann pro Arbeitstag 10 Stunden leisten, ohne dass Überstunden vorliegen.

Davon muss der Fall unterschieden werden, ob geleistete Arbeitsstunden "strafbar" sind, weil sie Arbeitnehmerschutzgrenzen überschreiten. Das wäre bei einer Tagesarbeitszeit bis zu 12 Stunden jedenfalls zu verneinen (bzw. bis zu 48 Stunden pro Woche; der Wert von 48 ist im Rahmen eines 17-Wochen-Zeitraumes durchrechenbar).
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