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Umsatzsteuer-Sonderprüfung
#1
Dürfen Bilanzbuchhalter den Prüfungsauftrag für eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung unterzeichnen, oder muss das der Klient selbst machen?
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#2
Silvia schrieb:Dürfen Bilanzbuchhalter den Prüfungsauftrag für eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung unterzeichnen, oder muss das der Klient selbst machen?

Nein, der BiBu hat keine Vertretungsbefugnis vor Abgabenbehörden des Bundes:

§ 2 Abs 1 Z 4 BibuG 2014 idgF.

die Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben,ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof, sowie die Vertretung in Angelegenheiten des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes (CFPG)
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#3
Lt. § 2 Abs. 1 Z6 dürfen wir das

6. die Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen, sowie die Erklärung zur Verwendung von Gutschriften (§ 214 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961),

Siehe auch hier:

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

Auszug:
Soweit in den aufgezählten Materien nichts anderes bestimmt ist (vgl. Ausschluss der Vertretung in Rechtsmittelverfahren gemäß Z 6), ist die Vertretungsberechtigung einschließlich Erklärungseinreichung nicht auf einzelne Handlungen eingeschränkt, weshalb die Vertretung durch eine(n) Bilanzbuchhalter(in) auch im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung zulässig ist.
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