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Geldwäsche-Verordnung Stand 16.1.19
#1
Liebe Kolleginnen und Kollegen,


habe soeben die UBIT-Newsletter bekommen bezüglich der Verpflichtung gem. § 365m1 Abs 2 Z 1 GewO 1994 – Bestätigung Steuerberater, Buchhalter, ich wurde hierher verlinkt:

https://www.wko.at/branchen/information-...g.original

Gemeint sind 10.000 Euro im Jahr, oder?

Hat jemand schon die Klienten mit dem Musterschreiben konfrontiert? Ich habe Zweifel, wie ein solches Schreiben angenommen wird.

Danke für Eure Rückmeldungen und schönes Wochenende!
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