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Kinderbetreuungsgeld bei selbständig Erwerbstätigen – Zufluss von Honoraren während A
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Kinderbetreuungsgeld bei selbständig Erwerbstätigen – Zufluss von Honoraren während Anspruchszeitraumes

OGH 10 ObS 144/19b vom 17. Dezember 2019
§ 8 Abs. 1 Z 2 KBGG

So entschied der OGH:

1. Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit können nur dann schädliche Zusatzeinkünfte zum Kinderbetreuungsgeld darstellen, so sie aus einer Tätigkeit stammen, die während des „Anspruchszeitraumes“ (= Kalendermonate, in denen ganzmonatig Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde) erzielt wurden.

2. Fließen Honorare aus einer Tätigkeit, die vor dem Kinderbetreuungsgeldbezug erbracht wurde, während des „Anspruchszeitraum“ zu, so sind sie dafür zur Gänze unbeachtlich und „unschädlich“.

Praxisanmerkung:
Die hier vom OGH entschiedene Frage ist auch immer wieder bei freien Dienstnehmer/innen ein Thema, nämlich dann, wenn Honorare spät abgerechnet werden bzw. spät zufließen.
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